Regeln für das Befahren des Vereingeländes mit Kfz – Einfahrt verboten!

Einfahrt verboten!

gilt für alle Pächter und Gäste der Gartenanlage. Bei Zuwiderhandlungwird eine Gebühr von 50 Euro erhoben. Wer dreimal erwischt wird, bekommt die Kündigung!

Einmalige Ausnahmegenehmigungen sind per WhatsApp oder SMS über Shaban (0177 78 62 002) oder Heinz (0157 76 36 38 67) zu erfragen. Sie geben dann das OK oder lehnen ggf. ab (je nach Tag oder Uhrzeit).
Weitere Ausnahmen gelten für den Betrieb der Gasstätte.