PCB-Belastung und Bodenuntersuchungen (Schwermetalle)

Kurzvermerk über die Informationsveranstaltung vom Donnerstag, den 17.03.2011 zu der PCB-Belastung und den Bodenuntersuchungen (Schwermetalle) .

  1. PCB – Belastung

    Die PCB-Belastung in Nahrungspflanzen ist weiter rückläufig. Im Rahmen der Überprüfung wurde vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) in den Gartenanlagen Hafenwiese, Westerholz und Hobertsburg die Belastung von dort angebauten Nahrungspflanzen in insgesamt fünf Gärten untersucht. In diesen Gärten wurden Kopfsalat, Endivie und Grünkohl angepflanzt. Zum Erntezeitpunkt wurden die Pflanzen entnommen, küchenfertig vorbereitet und anschließend als Mischproben untersucht.

    Ergebnis:
    Für Blattgemüse wie Endivie, Spinat, Mangold und Zucchini wird die bisherige Verzichtsempfehlung aufgehoben.

    Die einzige Ausnahme:
    Grünkohl sollte auch weiterhin nicht angebaut und verzehrt werden. Durch die lange Standzeit und die rauhe Oberfläche kann die PCB- Belastung unter ungünstigen Annahmen zu Überschreitungen der tolerierbaren Dosis führen.

    Die Untersuchungen werden auch im Jahre 2011 in den Gartenanlagen fortgeführt.

    Die Stadt Dortmund bietet nach Absprache des Termin eine Info-Veranstaltung für alle Gartenfreundinnen/Gartenfreunde an.

     

  2. Bodenuntersuchungen (Schwermetalle)

    An den drei Meßpunkten Bülowstrasse, Hafenwiese (Schäferstr.) und in der Nähe des Klinikzentrums Nord wurden vom LANUV bei Staub- niederschlagsmessungen erhöhte Nickel-Werte festgestellt. Daher hat das Umweltamt – untere Bodenschutzbehörde – am 01. bzw. 10. Februar 2011 eine Untersuchung des Bodens der in Abwindrichtung liegenden Flächen mit besonders sensibler Nutzung veranlaßt. Zu diesen Flächen gehören die Anlagen Hafenwiese, Westerholz und Hobertsburg, die Kindergärten Bülowstr. und Fliederstr sowie Spielflächen an der Bülowstr. und im Fredenbaumpark und die Grünfläche am Klinikzentrum. Es wurden insgesamt 40 Proben in unterschiedlichen Tiefen von 10 bzw. 30 cm genommen.

    In allen Fällen lagen die Werte deutlich unterhalb der Prüfwerte nach der Bundesbodenschutzverordnung. Die entstandene Besorgnis einer erhöhten Nickelbelastung im Boden kann als ausgeräumt gelten. Für die Kleingartennutzung ergeben sich aufgrund der durchgeführten Bodenuntersuchungen keine Einschränkungen!!!!

Ingo Mertens, Schriftführer

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