Pflanzenschutz im Kleingarten

Bitte auch die Aushänge beachten!


Pflanzenschutz im Kleingarten

Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf Hinweisen, dass die
Missachtung des §8 Absatz 2 der SDG Gartenordnung, dem
Vorstand zu melden, abzumahnen und gegebenenfalls dem
Umweltamt anzuzeigen ist.

SDG Gartenordnung §8 Absatz 2

Pflanzenschutzmaßnahmen sind unter Berücksichtigung der
Prinzipien des integrierten Pflanzenschutzes durchzuführen.
Naturnahe Maßnahmen sind der Anwendung chemischer
Pflanzenschutzmittel vorzuziehen. Die Anwendung von
Unkrautvernichtungsmittel (Herbiziden) aller Art ist verboten.
Auch die Anwendung wie z.B. von Essig, Salz und Kalkstickstoff
zur Unkrautbekämpfung ist verboten. Die Anwendung von
chemisch-synthetischen Insektiziden ist verboten, biologische
Insektizide aus dem ökologischen Landbau dürfen verwendet
werden. Der Einsatz von Fungiziden ist nur in Ausnahmefällen
und nach Genehmigung durch den Gartenvorstand gestattet.
Biologische Pflanzenschutzmittel, die im ökologischen Landbau
erlaubt sind und für den Haus und Kleingarten zugelassen sind,
dürfen verwendet werden.

Vorstand Stadtverband Dortmund Gartenvereine e.V.
Grünflächenamt Stadt Dortmund

Juli 2025